Für Zwickauer Familien wird die Kinderbetreuung ab 1. Januar 2027 teurer. Der ungekürzte Monatsbeitrag für das älteste betreute Kind in einer Familie mit zwei Elternteilen steigt bei neun Stunden Krippe auf 264,12 Euro, bei neun Stunden Kindergarten auf 149,97 Euro und bei sechs Stunden Hort auf 83,20 Euro.
Das sind im Vergleich zu den seit 2026 geltenden Standardbeiträgen monatlich 20,96 Euro mehr für die Krippe, 14,88 Euro mehr für den Kindergarten und 6,60 Euro mehr für den Hort. Rechnerisch entsprechen die Erhöhungen rund 8,62 Prozent, 11,01 Prozent und 8,62 Prozent. Grundlage dieser Berechnung sind die amtlichen Beitragstabellen der Stadt für 2026 und 2027.
Die drei Beträge gelten nicht pauschal für jeden Haushalt. Entscheidend sind Betreuungsart und tägliche Betreuungszeit, der Familienstatus sowie die Reihenfolge gleichzeitig betreuter Kinder.
Längere Betreuung kostet bis zu 322,81 Euro im Monat
Für eine Familie mit zwei Elternteilen und dem ältesten betreuten Kind reichen die regulären Monatsbeiträge ab 2027 in der Krippe von 132,06 Euro bei 4,5 Stunden bis 322,81 Euro bei elf Stunden Betreuung. Im Kindergarten liegt die Spanne bei denselben Betreuungszeiten zwischen 74,99 und 183,30 Euro. Für den Hort nennt die Stadt 69,33 Euro bei fünf Stunden und 83,20 Euro bei sechs Stunden.
| Betreuung des ältesten Kindes in einer Familie mit zwei Elternteilen | kürzere Betreuungszeit | längere Betreuungszeit |
|---|---|---|
| Krippe | 132,06 Euro bei 4,5 Stunden | 322,81 Euro bei 11 Stunden |
| Kindergarten | 74,99 Euro bei 4,5 Stunden | 183,30 Euro bei 11 Stunden |
| Hort | 69,33 Euro bei 5 Stunden | 83,20 Euro bei 6 Stunden |
Die vollständigen Beitragsstufen stehen in der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Zwickau.

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Werden mehrere Geschwister gleichzeitig betreut, sinkt der Beitrag. Bei Familien mit zwei Elternteilen berechnet die Stadt für das zweitälteste Kind 60 Prozent und für das drittälteste Kind 20 Prozent des Beitrags für das älteste Kind, jeweils auf Cent gerundet.
Auch für Alleinerziehende enthält die Bekanntmachung ermäßigte Sätze. Für ihr ältestes betreutes Kind entsprechen sie 90 Prozent des jeweiligen Familienbeitrags. Neun Stunden Krippe kosten damit 237,71 Euro im Monat, neun Stunden Kindergarten 134,97 Euro und sechs Stunden Hort 74,88 Euro.
Die Betriebskosten von 2025 bestimmen die Beiträge für 2027
Hinter der Erhöhung steht das jährliche Verfahren aus der Zwickauer Beitrags- und Benutzungssatzung. Für die Beiträge ab 2027 nimmt die Stadt die veröffentlichten Betriebskosten des Jahres 2025 als Grundlage. Eltern tragen davon satzungsgemäß 15 Prozent bei der Krippe, 20 Prozent beim Kindergarten und 21 Prozent beim Hort.
Die monatlichen Betriebskosten je Platz lagen 2025 bei 1.760,82 Euro für neun Stunden Krippe, 749,84 Euro für neun Stunden Kindergarten und 396,18 Euro für sechs Stunden Hort. Daraus ergeben sich die neuen Elternbeiträge. Die Betriebskosten sind also nicht die Beträge, die Eltern selbst zahlen.
Für die Kindertagespflege gilt dieselbe Systematik. Nach der Satzung entspricht ihr Elternbeitrag dem jeweiligen Beitrag einer Kindertageseinrichtung für Alter und Betreuungsumfang.
Mehrbetreuung wird ebenfalls teurer
Gelegentliche Betreuung über die vereinbarte Zeit hinaus kostet innerhalb der Öffnungszeiten künftig je angefangene Stunde 9,32 Euro in der Krippe, 3,97 Euro im Kindergarten und 3,14 Euro im Hort. Bislang sind es 8,58 Euro, 3,57 Euro und 2,89 Euro.
Wer ein Kind erst nach Ende der Öffnungszeit abholt, zahlt weiterhin 5 Euro je angefangene Viertelstunde. Die Satzung erlaubt der Stadt, im Einzelfall auf dieses Entgelt zu verzichten.
Für Gastkinder nennt die Stadt eigene Tages- und Wochensätze. Bei neun Stunden Betreuung sind es in der Krippe 12,58 Euro pro Tag oder 62,90 Euro pro Woche, im Kindergarten 7,14 beziehungsweise 35,70 Euro. Sechs Stunden Hort kosten für ein Gastkind 3,96 Euro pro Tag oder 19,80 Euro pro Woche.
Das Jugendamt prüft eine mögliche Beitragsübernahme
Erziehungsberechtigte können eine vollständige oder teilweise Übernahme des Elternbeitrags beantragen. Im Landkreis Zwickau bearbeitet das Jugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Leistungen, die Anträge anhand der Einkommenssituation der Familie. Ob und in welcher Höhe eine Übernahme möglich ist, entscheidet sich deshalb erst nach der individuellen Prüfung.
Informationen zur Antragstellung und zum Upload-Service stehen auf der Serviceseite des Landkreises Zwickau. Wer Unterstützung benötigt, kann dort die Unterlagen und Kontaktwege prüfen.




