Im Fahrzeugwerk Zwickau-Mosel bleibt nach der Betriebsversammlung die wichtigste Frage offen. Oliver Blume trat am 26. August erstmals vor die Zwickauer Belegschaft. Einen Modellnamen für die Zeit nach 2030 oder eine neue Standortzusage über dieses Jahr hinaus brachte der Konzernchef nicht mit.

Eine konkrete Werksschließung ist nach Blumes Angaben nicht beschlossen. Für die Beschäftigten zählen trotzdem schon heute drei Zeitmarken: Die tarifliche Beschäftigungssicherung reicht bis Ende 2030. Ab 2027 soll die Fahrzeugproduktion auf einer Linie konzentriert werden. Und für das geplante Altfahrzeug-Zwischenlager ist der Betriebsstart zum 1. Januar 2027 beantragt.

Der Modellname bleibt aus

Blume lobte in Zwickau die gesunkenen Kosten, verbesserte Abläufe und den planmäßigen Personalumbau. Die Anschlussbelegung für die 2030er-Jahre ließ er offen.

Volkswagen hält die wettbewerbsfähige Auslastung in Zwickau, Emden, Hannover und Neckarsulm in den 2030er-Jahren derzeit für unzureichend. Zugleich betont der Konzern, konkrete Werksschließungen seien nicht beschlossen und kämen nur als letzte Option infrage.

Auch die Kostenwerte sind eine Bewertung des Unternehmens. Blume bezifferte die Arbeitskosten in Zwickau auf mehr als das Doppelte vergleichbarer europäischer Standorte und verwies auf niedrigere Fabrikkosten anderer Werke. Unabhängig geprüft ist dieser Vergleich nicht.

Luftaufnahme des Volkswagen-Fahrzeugwerks Zwickau-Mosel mit Hallen, Gleisanlagen und abgestellten Fahrzeugen
Das Fahrzeugwerk Zwickau-Mosel aus der Luft, aufgenommen im Mai 2026.
ⓘ Bildnachweis© Volkswagen AG · Use for editorial purposes free of charge

Bis 2030 geschützt heißt nicht danach gesichert

Die Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“ schützt tariflich Beschäftigte bis Ende 2030. Zugleich sieht sie vor, bis dahin mehr als 35.000 Stellen an den deutschen Volkswagen-Standorten sozialverträglich abzubauen. Beschäftigungssicherung, Modellbelegung und langfristiger Erhalt des Standorts sind deshalb drei verschiedene Fragen.

Für Zwickau steht bereits ein Umbau fest. Ab 2027 soll die Fahrzeugproduktion nur noch auf einer Linie laufen. Die Vereinbarung nennt dafür den Audi Q4 e-tron und den Audi Q4 e-tron Sportback. Was auf dieser Linie nach 2030 gebaut werden könnte, steht dort nicht.

Kurzfristig ist das Werk nicht ohne Produkt. Volkswagen nennt Zwickau als Produktionsstandort des 2026 gestarteten ID.3 Neo. Das belegt die laufende Produktion, beantwortet aber nicht die Frage nach den 2030er-Jahren.

Kreislaufwirtschaft wird konkreter – ihre Jobwirkung bleibt offen

Beim zweiten Standbein ist Volkswagen weiter. Für die Kreislaufwirtschaft in Zwickau plant der Konzern Investitionen von bis zu 90 Millionen Euro. Die sächsische Förderung wird je nach Veröffentlichung mit rund 10,7 beziehungsweise 10,86 Millionen Euro angegeben.

Der Aufbau soll stufenweise erfolgen. Für 2026 plante Volkswagen zunächst die Bearbeitung von 500 Vorserienfahrzeugen. Bis 2030 soll die Demontagekapazität auf bis zu 15.000 Fahrzeuge pro Jahr steigen.

Der Freistaat erwartet dadurch mehrere hundert neue Arbeitsplätze. Das ist eine staatliche Prognose. Eine öffentlich belastbare Stellenplanung, aus der hervorgeht, wie viele Arbeitsplätze im heutigen Fahrzeugwerk damit dauerhaft ersetzt oder gesichert werden, liegt nicht vor. Das zweite Standbein ist damit konkret, aber kein belegter Ausgleich für den Fahrzeugbau.

Dazu gehört ein weiterer praktischer Schritt: Volkswagen Sachsen beantragte am 3. Juli 2026 die Genehmigung für ein Zwischenlager mit mehr als 50 Tonnen Altfahrzeugen in Mosel. Als Betriebsstart ist im Antrag der 1. Januar 2027 vorgesehen. Genehmigt ist das Lager noch nicht.

Sechs bis zwölf Monate – aber ab wann?

Einen groben Horizont für die vier Werke mit ungeklärter Anschlussbelegung gibt es inzwischen. Nach Darstellung des Konzernbetriebsrats sagte Blume am 25. August bei der Betriebsversammlung in Wolfsburg, binnen sechs bis zwölf Monaten sollten belastbare Perspektiven erarbeitet werden.

Für Zwickau bleibt diese Zeitangabe allerdings unscharf. Die öffentlich dokumentierte Aussage fiel in Wolfsburg, nicht bei der Zwickauer Versammlung. Ein genauer Beginn der Frist oder ein fester Entscheidungstermin für das Werk in Mosel ist öffentlich nicht benannt.

Der nächste konkrete Termin betrifft Altfahrzeuge

Während die Modellfrage offen ist, läuft für das kleinere zweite Standbein bereits ein Verfahren mit Fristen. Einwendungen gegen das beantragte Altfahrzeug-Zwischenlager sind bis einschließlich 14. Oktober 2026 möglich.

Falls eine öffentliche Erörterung nötig wird, ist sie für den 28. Oktober 2026 ab 10 Uhr bei der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz vorgesehen. Ob der Termin tatsächlich stattfindet, hängt vom weiteren Verfahren ab.

Der nächste belastbare Termin betrifft damit das kleinere Altfahrzeug-Projekt, nicht die Fahrzeugbelegung nach 2030. Für einen neuen Modellnamen bleibt vorerst nur der deutlich ungenauere Horizont von sechs bis zwölf Monaten.