Für die Woche vom 31. August bis 6. September ist in Zwickau ein Stalking-Verfahren angekündigt. Laut einer am 29. August veröffentlichten Terminvorschau geht es um 53 mutmaßliche Taten. Der Mann soll sich in Untersuchungshaft befinden. Was hinter der auffälligen Zahl steckt und warum Haft angeordnet worden sein soll, bleibt öffentlich offen.

Ein genauer Verhandlungstag, die Uhrzeit, der Saal und das Aktenzeichen wurden bisher nicht veröffentlicht. Auch Tatzeitraum, Art der einzelnen Vorwürfe und Zahl der betroffenen Personen sind offen. Ein Urteil liegt nicht vor.

Was über das Zwickauer Verfahren bekannt ist

Der angekündigte Fall fällt vor allem wegen der hohen Zahl mutmaßlicher Taten auf. Wie sich diese Zahl zusammensetzt, geht aus der Terminvorschau nicht hervor.

Frontalansicht des Land- und Amtsgerichts Zwickau mit roter Backsteinfassade unter blauem Himmel
Das Land- und Amtsgericht Zwickau in der Humboldtstraße.
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Wer eine öffentliche Verhandlung besuchen möchte, findet das Amtsgericht in der Humboldtstraße 1. Wegen des fehlenden Einzeltermins empfiehlt sich vor der Anfahrt eine Nachfrage bei der Gerichtsverwaltung unter 0375 5092-0. Öffentliche Verhandlungen sind grundsätzlich zugänglich. Tonaufnahmen sowie Film- und Fernsehaufnahmen zur Veröffentlichung sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Was die Zahl 53 nicht erklärt

Nachstellung nach Paragraf 238 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs setzt wiederholtes unbefugtes Handeln voraus. Es muss geeignet sein, die Lebensgestaltung der betroffenen Person nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

Das Gesetz nennt dafür unterschiedliche Formen. Dazu gehören etwa das Aufsuchen räumlicher Nähe, Kontaktversuche über Kommunikationsmittel oder Dritte, Datenmissbrauch, Bedrohungen und bestimmte digitale Angriffe. Welche Handlungen im Zwickauer Verfahren vorgeworfen werden, ist nicht bekannt.

Für den Grundtatbestand sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Eine hohe Zahl genügt für diese Einordnung nicht automatisch. Als ein Regelbeispiel nennt das Gesetz eine Vielzahl von Handlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Zum Zeitraum des Zwickauer Falls fehlen Angaben. Die Zahl 53 belegt daher weder einen besonders schweren Fall noch 53 gleichartige Handlungen, 53 Opfer oder 53 getrennte Anklagepunkte.

Warum Untersuchungshaft kein Schuldspruch ist

Untersuchungshaft setzt nach Paragraf 112 der Strafprozessordnung einen dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Nach Paragraf 114 muss ein Haftbefehl außerdem die Tat, den Haftgrund und die tragenden Tatsachen nennen.

Welcher Haftgrund in diesem Verfahren angenommen wurde, ist bislang offen. Er lässt sich auch nicht aus der Zahl 53 ableiten. Untersuchungshaft ist keine Verurteilung. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, muss das Verfahren klären.

25 Stalking-Fälle wurden 2024 in Zwickau registriert

Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in der Stadt Zwickau 25 Fälle von Nachstellung. Das geht aus dem Lagebeitrag des Landeskriminalamts Sachsen hervor. Im Landkreis Zwickau waren es 80 Fälle und im gesamten Bereich der Polizeidirektion Zwickau 136. Sachsenweit wurden 1302 Fälle erfasst.

Diese Gebiete überschneiden sich und dürfen nicht addiert werden. Die Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Sie erfassen registrierte Fälle und keine Verurteilungen.

Sachsenweit registrierte die Polizei 2024 insgesamt 1444 Opfer von Nachstellung. Darunter waren 1174 weibliche Personen. Das entspricht 81,3 Prozent. In 213 Fällen wurden das Internet oder andere IT-Geräte genutzt.

Diese Zahlen erklären das angekündigte Verfahren nicht. Ein statistischer Fall ist nicht dasselbe wie eine einzelne mutmaßliche Tat oder Handlung in einem Strafverfahren.

Wo Betroffene in Zwickau Hilfe finden

Bei akuter Bedrohung gilt der Notruf 110. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät Betroffenen, Kontaktversuche, Nachrichten, Briefe und deren Auswirkungen zu dokumentieren. Auch das eigene Umfeld sollte informiert werden.

Die Interventions- und Koordinierungsstelle von Wildwasser Zwickauer Land berät von Stalking Betroffene unabhängig vom Geschlecht. Die Hilfe ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Stelle befindet sich in der Casparistraße 5 und ist unter 0375 447 915 51 erreichbar.

Auch die Opferhilfe Sachsen bietet in Zwickau kostenfreie und auf Wunsch anonyme Beratung an. Die Beratungsstelle sitzt in der Osterweihstraße 5. Sie ist unter 0375 3031748 und per E-Mail an zwickau@opferhilfe-sachsen.de erreichbar. Termine sollen vorab vereinbart werden.