Wer im Landkreis Zwickau einen ukrainischen Führerschein umschreiben lassen will, bekommt dafür derzeit keinen zusätzlichen Termin. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet um Geduld und darum, von wiederholten Terminanfragen abzusehen. Nach Angaben des Landkreises kann es in der Anfangsphase außerdem zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Der Engpass trifft auf eine neue Möglichkeit. Seit dem 18. August 2026 steht die Ukraine in der Staatenliste der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die dort erfassten ukrainischen Fahrerlaubnisklassen können damit grundsätzlich ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung in deutsche Klassen umgeschrieben werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder ukrainische Führerschein sofort umgetauscht werden muss. Für Menschen mit einem tatsächlich bestehenden, vom EU-Beschluss erfassten vorübergehenden Schutzstatus bleibt der ukrainische Führerschein für die Dauer dieses Status anerkannt. Der Landkreis weist deshalb darauf hin, dass für diese Gruppe keine sofortige Umschreibung nötig ist.
Zwölf Klassen fallen unter die neue Regel
Die Erleichterung gilt für die ukrainischen Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Der amtliche Regelungstext sieht für diese Klassen grundsätzlich weder eine Theorie- noch eine Praxisprüfung vor.
Eine Ausnahme betrifft ukrainische Führerscheine, bei denen die Klasse C oder D ohne Klasse B erteilt wurde. Wer daraus auch die deutsche Klasse B erhalten will, muss dafür Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Die ukrainische Klasse A1 wird nach der amtlichen Anmerkung als deutsche Klasse AM eingeordnet.
Prüfungsfrei heißt also nicht voraussetzungslos. Ob die Erleichterung greift, hängt unter anderem von der eingetragenen Klasse, dem vorgelegten Dokument und bei bereits laufenden Verfahren vom bisherigen Stand ab.
Schutzstatus nimmt den sofortigen Termindruck
Die Anerkennung eines ukrainischen Führerscheins und dessen Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Vorgänge. Für die vom EU-Beschluss erfassten Vertriebenengruppen wurde der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2028 verlängert. Ukrainische Führerscheine von Personen mit diesem Status werden für dessen Dauer anerkannt.
Daraus folgt keine pauschale Zusage für alle Menschen aus der Ukraine. Entscheidend ist, dass der entsprechende Schutzstatus tatsächlich besteht. Wer darunter fällt, kann die Umschreibung zwar nach den neuen Regeln beantragen, muss sie nach dem Hinweis des Landkreises aber nicht sofort erledigen.

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Für den Antrag verlangt der Landkreis grundsätzlich einen aktuell gültigen physischen ukrainischen Originalführerschein. Eine ausschließlich digitale Fahrerlaubnis genügt nach dem derzeit angewandten Verfahren nicht. Im Einzelfall kann das Landeskriminalamt Dresden das Dokument prüfen; dadurch kann sich die Bearbeitung zusätzlich verlängern.
Zu den Grundunterlagen gehören laut Merkblatt der Fahrerlaubnisbehörde außerdem ein gültiges Ausweisdokument mit Meldebescheinigung und ein biometrisches Lichtbild.
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind zusätzliche Gesundheits- und Sehnachweise erforderlich. Bei den D-Klassen nennt das Merkblatt zudem ein höchstens drei Monate altes Führungszeugnis und ein höchstens ein Jahr altes Gutachten nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Bei alten Dokumenten und laufenden Verfahren gelten Sonderregeln
In der Online-Terminreservierung ist das Anliegen „Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis“ auszuwählen. Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass der Antrag ausschließlich in deutscher Amtssprache gestellt werden kann.
Für bestimmte abgelaufene Dokumente gilt eine eng begrenzte Ausnahme: Menschen mit Schutzstatus nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz können einen ukrainischen Führerschein nach den erleichterten Regeln umschreiben lassen, wenn er ursprünglich für zwei Jahre ausgestellt wurde und nach dem 31. Dezember 2021 ablief. Andere abgelaufene Führerscheine müssen nach Angaben des Landkreises grundsätzlich zunächst durch ein neues gültiges ukrainisches Dokument ersetzt werden.
Wer bereits ein Umschreibungsverfahren begonnen hat, muss der Behörde mitteilen, dass die neuen erleichterten Regeln genutzt werden sollen. Ist die Theorieprüfung schon bestanden, die Praxisprüfung aber noch nicht, wird laut Merkblatt das bisherige Verfahren mit einer erneuten praktischen Prüfung fortgeführt.
Für Betroffene bleiben damit drei Punkte: Die zwölf erfassten Klassen lassen sich grundsätzlich ohne Fahrerlaubnisprüfung umschreiben, ein bestehender erfasster Schutzstatus nimmt den sofortigen Zeitdruck, und zusätzliche Termine kann der Landkreis derzeit nicht anbieten. Vor einer Buchung sollten Antragsteller deshalb das amtliche Merkblatt mit den Unterlagen und Sonderfällen prüfen und in der Terminreservierung das passende Anliegen wählen.




